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EasyMotion Tec AG: Zeichnungsfrist der 8,5%-Anleihe (2024 /2029) gestartet

22.11.2024

Vaduz, 22. November 2024 – Das öffentliche Angebot der 8,5%-Unternehmensanleihe (ISIN: DE000A3L3V28) der EasyMotion Tec AG („EasyMotion“) hat heute begonnen. Die Anleihe hat eine Laufzeit bis 2029 und einen festen Kupon von 8,5 % p.a. Der Nennbetrag der Unternehmensanleihe liegt bei 1.000 Euro pro Schuldverschreibung. Über die Zeichnungsfunktionalität „Direct Place“ der Deutschen Börse kann der EasyMotion-Bond bis zum 9. Dezember (14:00 Uhr MEZ) gezeichnet werden. Um einen Zeichnungsauftrag abzugeben, müssen Anleger über ihre Depotbank bis zu diesem Termin eine Kauforder für die EasyMotion-Anleihe abgeben. Die Gültigkeit der Order muss unbegrenzt oder mindestens bis zum 9. Dezember 2024 sein, das nominale Ordervolumen mindestens 1.000 EUR oder ein Vielfaches davon betragen. Nach Ende der Zeichnungsmöglichkeit über „Direct Place“ ist die Zeichnung der Anleihe bis zum 19. November 2025 (14:00 Uhr MEZ) bei EasyMotion möglich. Die hierfür erforderlichen Zeichnungsscheine sind unter folgendem Link erhältlich:  https://www.easymotion.ag/investor-relations#note-2024

Das Volumen der Anleihe im Rahmen des öffentlichen Angebots liegt bei bis zu 24 Mio. Euro. Neben dem öffentlichen Angebot läuft auch eine Privatplatzierung in Deutschland und ausgewählten weiteren Staaten. Die Unternehmensanleihe von EasyMotion wird voraussichtlich am 13. Dezember 2024 zum Handel in den Freiverkehr (Quotation Board) an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen.

Die Nettoemissionserlöse aus der Anleiheemission sollen unter anderem für das internationale Wachstum sowie die Forschung und Entwicklung neuer Produkte verwendet werden.

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Diese Pressemitteilung enthält WERBUNG. Diese Pressemitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen stellen weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in einem anderen Land ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der EasyMotion dar und sind nicht in diesem Sinne auszulegen, insbesondere dann nicht, wenn ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung verboten oder nicht genehmigt ist, und ersetzt nicht den Wertpapierprospekt.

Potenzielle Investoren in Schuldverschreibungen der Anleihe 2024/2029 der EasyMotion werden aufgefordert, sich über derartige Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Eine Investitionsentscheidung betreffend die Schuldverschreibungen der Anleihe 2024/2029 der EasyMotion sollte ausschließlich auf Basis des von der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) gebilligten Wertpapierprospekts vom 19. November 2024, der unter https://www.easymotion.ag/investor-relations#note-2024 veröffentlicht ist, getroffen werden.

Die Billigung durch die FMA ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Potenzielle Anleger sollten den Prospekt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Investitionen in Wertpapiere sind mit Risiken verbunden, einschließlich des möglichen Verlusts des eingesetzten Kapitals. Diese Pressemitteilung enthält keine vollständigen Informationen und ersetzt nicht die sorgfältige Prüfung des Prospekts durch potenzielle Anleger.

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Investor Relations und Media Relations

edicto GmbH
Axel Mühlhaus / Svenja Liebig
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